Apple und die Pressefreiheit für Blogger1 min read

“Apple unterlag mit einer Klage vor einem kalifornischen Gericht in San Jose. Das Unternehmen war bereits vor rund zwei Jahren gegen die Betreiber der Website PowerPage, AppleInsider und ThinkSecret vor Gericht gezogen.

Der Vorwurf lautete, die Betreiber hätten Firmengeheimnisse über eine Audio-Schnittstelle für FireWire – Codename Asteroid – ausgeplaudert. Apple wollte die Webmaster dazu zwingen, ihre Quellen offenzulegen, um die Informationslecks im eigenen Unternehmen aufspüren zu können. In erster Instanz hatte ein Gericht im März 2005 Apple Recht gegeben. Im April 2006 ging das Verfahren jedoch in Berufung.

In ihrem 69 Seiten umfassenden Spruch revidieren die Richter das Urteil der ersten Instanz und sprechen den Betreibern von Weblogs und Nachrichtenseiten im Internet dieselben Rechte auf Pressefreiheit zu, wie sie für Journalisten anderer Medien gelten. Dazu gehört unter anderem das Recht, die Namen von Informanten unter Verschluss zu halten. “

[quelle: heise newsticker]

wie ist das eigentlich im schweizerischen recht geregelt? gabs da schon mal einen fall?

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